Wer uns bezahlt, und was schiefgehen kann.

Diese Seite gehört zu den wichtigsten der Website. Lesen Sie sie, bevor Sie ein Erstgespräch führen.

Vergütung

Die Bau Consult Wirtschaftsberatung rund um die Immobilie GmbH & Co. KG wird bei der Vermittlung einer Immobilie vom Verkäufer beziehungsweise Bauträger vergütet (Innenprovision). Für Sie als Käufer fällt keine Courtage an. Bei der Vermittlung einer Finanzierung erhalten wir eine Vergütung von der finanzierenden Bank. Erstgespräch, Vollkostenrechnung und Objektvorschläge sind für Sie kostenfrei, auch wenn Sie nicht kaufen.

Die Höhe der Innenprovision ist objektabhängig und im Kaufpreis enthalten. Wir nennen sie Ihnen auf Nachfrage vor der Reservierung. Bei Finanzierungen weisen wir die Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 34i GewO aus.

Interessenkonflikt

Wir verdienen nur, wenn Sie kaufen. Das schafft einen Anreiz, zum Kauf zu raten. Wir begegnen ihm mit drei Regeln: Jede Rechnung enthält ein vorsichtiges Szenario, das Sie tragen können müssen. Sie erhalten die Rechnung schriftlich und dürfen sie Dritten vorlegen. Wir raten vom Kauf ab, wenn das vorsichtige Szenario nicht tragbar ist. Prüfen Sie uns an diesen Regeln.

Keine Steuer- und Anlageberatung

Wir sind keine Steuerberater. Alle Aussagen zu steuerlichen Wirkungen sind allgemeine Informationen und Beispielrechnungen auf Basis des Einkommensteuergesetzes in der uns bekannten Fassung. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall eintreten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und ist mit einem Steuerberater zu klären. Wir erbringen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.

Risiken von Kapitalanlage-Immobilien

  • Mietausfall und Leerstand: Bleibt die Miete aus, tragen Sie die volle Rate und die Kosten.
  • Wertverlust: Immobilienpreise können fallen. Durch die Finanzierung wirkt ein Wertverlust überproportional auf Ihr eingesetztes Kapital.
  • Zinsänderung: Nach Ende der Zinsbindung kann der Zins höher liegen. Ihre Rate und Ihr Eigenaufwand steigen dann.
  • Instandhaltung: Reparaturen und Sanierungen können über die Rücklage hinausgehen, vor allem bei Bestandsobjekten.
  • Bauträgerrisiko: Bei Neubau kann sich die Fertigstellung verzögern oder der Bauträger insolvent werden.
  • Steuerliche Änderungen: Abschreibungsregeln und Steuersätze können sich ändern. Ein Steuervorteil ist keine Zusage für die Zukunft.
  • Eingeschränkte Liquidität: Eine Immobilie lässt sich nicht kurzfristig und nicht teilweise verkaufen. Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren ist steuerpflichtig.
  • Persönliche Veränderungen: Einkommensverlust, Trennung oder Krankheit können die Tragbarkeit verändern.

Mieten, Wertentwicklungen und Zinsen in unseren Rechnern sind Annahmen, keine Zusagen. Wir übernehmen keine Garantie für Mieteinnahmen, Wertentwicklung oder steuerliche Anerkennung.

Widerrufsrecht

Wird ein Maklervertrag mit Ihnen als Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Über Einzelheiten belehren wir Sie vor Vertragsschluss gesondert.

Stand: September 2026.

Fragen? Per WhatsApp schreiben