Die Abschreibung ist der größte Hebel einer Kapitalanlage-Immobilie. Vergleichen Sie, was Neubau, Bestand und Denkmal in zwölf Jahren an Abschreibung bringen, und was das bei Ihrem Grenzsteuersatz spart.
| Jahr | AfA | Ersparnis |
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Vereinfachte Darstellung: Die degressive AfA wird ab dem Jahr, in dem 3 % der Anschaffungskosten höher wären, linear fortgeführt. Die Steuerersparnis unterstellt, dass die AfA vollständig mit Einkünften zum angegebenen Grenzsteuersatz verrechnet wird. Rechtsstand wird vor Veröffentlichung geprüft. Beispielrechnung, keine Steuerberatung.
Linear 2 Prozent ist der Normalfall für Bestandsgebäude ab Baujahr 1925: 50 Jahre lang jedes Jahr derselbe Betrag. Linear 3 Prozent gilt für Wohngebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, der Gesetzgeber unterstellt hier nur noch 33 Jahre Nutzungsdauer.
Degressiv 5 Prozent ist die Neubauförderung des Wachstumschancengesetzes: 5 Prozent vom jeweiligen Restwert, bei Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029. In den ersten Jahren fast das Doppelte der linearen Abschreibung, dafür sinkend. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich.
Sonder-AfA nach § 7b kommt oben drauf: viermal 5 Prozent für energieeffiziente Neubauten mit begrenzten Baukosten. Kombiniert mit der degressiven AfA sind im ersten Jahr rund 10 Prozent des Gebäudewerts abschreibbar.
Denkmal-AfA nach § 7i ist das Modell für Spitzenverdiener: Die bescheinigten Sanierungskosten werden in zwölf Jahren komplett abgeschrieben, acht Jahre lang 9 Prozent, dann vier Jahre 7 Prozent. Voraussetzung ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde, und die Objekte sind seltener und teurer.
Weiterführend: Degressive AfA 5 Prozent, Sonder-AfA nach § 7b, Denkmal-AfA.
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