Rechner 3 von 5

AfA-Rechner für Immobilien

Die Abschreibung ist der größte Hebel einer Kapitalanlage-Immobilie. Vergleichen Sie, was Neubau, Bestand und Denkmal in zwölf Jahren an Abschreibung bringen, und was das bei Ihrem Grenzsteuersatz spart.

Ihre Angaben

250.000 €
80 %
Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht der Grund und Boden. Neubau-ETW meist 75 bis 85 %, Mehrfamilienhaus in Großstadt oft unter 70 %.
Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 2023 und 09/2029, Baukosten max. 5.200 €/m² Wohnfläche, Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Bemessungsgrundlage max. 4.000 €/m². Der Rechner prüft diese Grenzen nicht und setzt den vollen Gebäudeanteil an.
42 %
10.000 €
Abschreibung im ersten Jahr
5,0 % des Gebäudewerts
4.200 €
Steuerersparnis im ersten Jahr
0 €
Abschreibung in 12 Jahren
0 €
Steuerersparnis in 12 Jahren, allein aus der Abschreibung
Verlauf über 12 Jahre
JahrAfAErsparnis

Vereinfachte Darstellung: Die degressive AfA wird ab dem Jahr, in dem 3 % der Anschaffungskosten höher wären, linear fortgeführt. Die Steuerersparnis unterstellt, dass die AfA vollständig mit Einkünften zum angegebenen Grenzsteuersatz verrechnet wird. Rechtsstand wird vor Veröffentlichung geprüft. Beispielrechnung, keine Steuerberatung.

Hintergrund

Die fünf Abschreibungsarten im Vergleich

Linear 2 Prozent ist der Normalfall für Bestandsgebäude ab Baujahr 1925: 50 Jahre lang jedes Jahr derselbe Betrag. Linear 3 Prozent gilt für Wohngebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, der Gesetzgeber unterstellt hier nur noch 33 Jahre Nutzungsdauer.

Degressiv 5 Prozent ist die Neubauförderung des Wachstumschancengesetzes: 5 Prozent vom jeweiligen Restwert, bei Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029. In den ersten Jahren fast das Doppelte der linearen Abschreibung, dafür sinkend. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich.

Sonder-AfA nach § 7b kommt oben drauf: viermal 5 Prozent für energieeffiziente Neubauten mit begrenzten Baukosten. Kombiniert mit der degressiven AfA sind im ersten Jahr rund 10 Prozent des Gebäudewerts abschreibbar.

Denkmal-AfA nach § 7i ist das Modell für Spitzenverdiener: Die bescheinigten Sanierungskosten werden in zwölf Jahren komplett abgeschrieben, acht Jahre lang 9 Prozent, dann vier Jahre 7 Prozent. Voraussetzung ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde, und die Objekte sind seltener und teurer.

Wichtig: Abschreibung ist keine Steuervermeidung, sondern Steuerverschiebung. Was Sie heute abschreiben, senkt Ihren Buchwert. Verkaufen Sie nach der Zehnjahresfrist, ist der Gewinn dennoch steuerfrei. Halten Sie kürzer, wird der Gewinn inklusive der Abschreibung besteuert.

Weiterführend: Degressive AfA 5 Prozent, Sonder-AfA nach § 7b, Denkmal-AfA.

Kostenfreies Erstgespräch

Lassen Sie uns Ihre Zahlen durchrechnen.

30 Minuten, per Video oder Telefon, bundesweit. Sie erhalten Ihre persönliche Rechnung in drei Szenarien. Ob Sie danach weitermachen, entscheiden Sie.

Das bringen Sie mit

  • Ihren letzten Steuerbescheid oder Ihr Bruttojahreseinkommen
  • Ihr verfügbares Eigenkapital, grob geschätzt
  • Ihre Fragen. Auch die kritischen.

Keine Verkaufsveranstaltung, keine Verpflichtung. Provisionshinweis: Bauconsult wird bei Vermittlung vom Verkäufer vergütet.

Fragen? Per WhatsApp schreiben