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Grenzsteuersatz-Rechner 2026

Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem Ihr nächster Euro Einkommen besteuert wird. Er entscheidet, wie viel eine Abschreibung Ihnen wert ist. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.

Ihre Angaben

75.000 €
Das zu versteuernde Einkommen steht auf Ihrem Steuerbescheid. Grob: Brutto minus Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Bei Zusammenveranlagung das gemeinsame Einkommen.
Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €. Ohne Kinderfreibeträge, ohne Günstigerprüfung. Beispielrechnung.
42%
Ihr Grenzsteuersatz (Einkommensteuer)
inkl. Soli und Kirchensteuer: 42,0 %
580 €
bleiben Ihnen von 1.000 € mehr Einkommen
25 %
Durchschnittssteuersatz
0 €
Einkommensteuer pro Jahr
0 €
Gesamt inkl. Soli (0 €) und Kirchensteuer (0 €)
…

Grenzsteuersatz und Steuerbeträge nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG). Solidaritätszuschlag 5,5 % oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen), mit Milderungszone. Für 2027 liegt ein Gesetzentwurf mit geänderten Tarifwerten vor (unter anderem 47 % ab 280.000 €); der Rechner wird umgestellt, sobald das Gesetz beschlossen ist. Beispielrechnung, ersetzt keine Steuerberatung.

Hintergrund

Warum der Grenzsteuersatz zählt, nicht der Durchschnitt

Viele Menschen kennen ihren Durchschnittssteuersatz, also die gezahlte Steuer geteilt durch das Einkommen. Für die Frage, was eine Abschreibung bringt, ist er unbrauchbar. Eine Abschreibung mindert Ihr Einkommen oben, dort, wo der Tarif am steilsten ist. Wer 75.000 € zu versteuern hat, zahlt im Schnitt rund 25 Prozent, aber auf jeden weiteren Euro 42 Prozent. Genau diese 42 Prozent spart jeder Euro Abschreibung.

Die Zonen des Tarifs 2026

  • bis 12.348 €: steuerfrei (Grundfreibetrag)
  • 12.349 € bis 17.799 €: Eingangszone, Grenzsteuersatz von 14 auf 24 Prozent steigend
  • 17.800 € bis 69.878 €: Progressionszone, Grenzsteuersatz von 24 auf 42 Prozent steigend
  • 69.879 € bis 277.825 €: Spitzensteuersatz 42 Prozent
  • ab 277.826 €: Reichensteuer 45 Prozent

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Grenzen. Ein Ehepaar mit 140.000 € gemeinsamem Einkommen liegt gerade so in der 42-Prozent-Zone.

Faustregel: Ab etwa 70.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) oder 140.000 € (verheiratet) wirkt der Immobilienhebel voll. Zwischen 50.000 und 70.000 € ist er spürbar, aber schwächer. Darunter sollte eine Immobilie sich vor allem über Miete und Wertentwicklung tragen.

Mehr dazu im Ratgeber: Grenzsteuersatz erklärt: Warum 42 Prozent den Unterschied machen.

Kostenfreies Erstgespräch

Lassen Sie uns Ihre Zahlen durchrechnen.

30 Minuten, per Video oder Telefon, bundesweit. Sie erhalten Ihre persönliche Rechnung in drei Szenarien. Ob Sie danach weitermachen, entscheiden Sie.

Das bringen Sie mit

  • Ihren letzten Steuerbescheid oder Ihr Bruttojahreseinkommen
  • Ihr verfügbares Eigenkapital, grob geschätzt
  • Ihre Fragen. Auch die kritischen.

Keine Verkaufsveranstaltung, keine Verpflichtung. Provisionshinweis: Bauconsult wird bei Vermittlung vom Verkäufer vergütet.

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