Die Anlage V ist der Teil Ihrer Einkommensteuererklärung, in dem Sie die Mieteinnahmen und die Werbungskosten einer vermieteten Immobilie gegenüberstellen. Beim Musterbeispiel stehen dort 9.600 € Einnahmen gegen 21.000 € Werbungskosten, das Ergebnis von minus 11.400 € senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wer weiß, was in welchen Abschnitt gehört, verschenkt keine Erstattung und vermeidet Rückfragen des Finanzamts.
Der Steuervorteil einer Kapitalanlage-Immobilie entsteht nicht beim Notar, sondern in der Anlage V. Dieser Artikel erklärt den Aufbau des Formulars, zeigt, welche Kosten hineingehören und welche nicht, und überträgt das Musterbeispiel Zeile für Zeile.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach § 21 EStG besteuert. Für jede vermietete Immobilie füllen Sie eine eigene Anlage V aus. Sie besteht im Kern aus zwei Blöcken: den Einnahmen und den Werbungskosten. Die Differenz ist Ihr Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung. Ist es negativ, wird es mit Ihrem Gehalt, Ihrer Pension oder Ihrem Gewinn verrechnet und senkt die Einkommensteuer. Ist es positiv, erhöht es sie. Wie der Mechanismus dahinter funktioniert, erklärt der Artikel Steuern sparen mit Immobilien.
In den ersten Block gehören alle Beträge, die Ihnen im Kalenderjahr aus der Vermietung zugeflossen sind. Es zählt das Zuflussprinzip: Die Dezembermiete, die erst im Januar auf dem Konto ankommt, gehört ins neue Jahr.
Nicht zu den Einnahmen gehört die Kaution. Sie bleibt Eigentum des Mieters, solange Sie sie nicht wegen offener Forderungen einbehalten.
Im zweiten Block setzen Sie alles ab, was Sie aufgewendet haben, um die Miete zu erzielen. Die wichtigsten Positionen bei einer Eigentumswohnung:
Drei Dinge gehören nicht in die Anlage V, obwohl sie Geld kosten. Die Tilgung ist Vermögensaufbau, kein Aufwand, und deshalb nicht absetzbar. Beim Musterbeispiel sind das 5.000 € im ersten Jahr, die Sie zahlen, aber nicht ansetzen. Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft ist erst absetzbar, wenn die Gemeinschaft das Geld tatsächlich für Instandhaltung ausgibt. Bis dahin ist es Ihr Vermögen auf dem Konto der Gemeinschaft. Und der Kaufpreis selbst wird nicht abgesetzt, sondern über die Abschreibung verteilt.
Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Deshalb müssen Sie den Kaufpreis aufteilen. Steht im Kaufvertrag eine Aufteilung, akzeptiert das Finanzamt sie in der Regel, sofern sie wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Fehlt sie oder erscheint sie dem Finanzamt zu günstig, kommt die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung zum Einsatz. Sie berechnet den Bodenwert aus Bodenrichtwert und Miteigentumsanteil und ordnet den Rest dem Gebäude zu.
Beim Musterbeispiel liegt der Gebäudeanteil bei 80 Prozent. In Lagen mit hohen Bodenrichtwerten kann der Anteil deutlich niedriger ausfallen, und mit ihm die Abschreibung. Lassen Sie sich die Aufteilung vor dem Kauf zeigen und prüfen Sie sie mit dem AfA-Rechner.
Im Jahr des Kaufs entstehen Kosten, die es später nicht mehr gibt. Sie werden steuerlich unterschiedlich behandelt, und hier passieren die meisten Fehler.
| Position | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer (Niedersachsen 5 %, beim Musterbeispiel 12.500 €) | Anschaffungsnebenkosten, werden mit dem Gebäudeanteil abgeschrieben |
| Notar und Grundbuch für den Kaufvertrag und die Eigentumsumschreibung | Anschaffungsnebenkosten, werden mit abgeschrieben |
| Notar und Grundbuch für die Grundschuldbestellung | Geldbeschaffungskosten, sofort in voller Höhe absetzbar |
| Maklercourtage (beim Musterbeispiel keine, da Innenprovision) | Anschaffungsnebenkosten, werden mit abgeschrieben |
| Bearbeitungsgebühr, Schätzkosten, Bereitstellungszinsen der Bank | Werbungskosten, sofort absetzbar |
| Fahrten zur Besichtigung und zum Notar | Anschaffungsnebenkosten, werden mit abgeschrieben |
Anschaffungsnebenkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage der Abschreibung im Verhältnis des Gebäudeanteils. Die vereinfachte Rechnung des Musterbeispiels arbeitet mit 200.000 € Gebäudeanteil ohne Nebenkosten; in der Anlage V fällt die Abschreibung deshalb in der Praxis etwas höher aus als die dort genannten 10.000 €. Lassen Sie sich die Notarrechnung aufteilen: Der Teil für die Grundschuld ist im ersten Jahr sofort absetzbar, der Teil für den Kauf nur über die Abschreibung. Welche Nebenkosten in Ihrem Bundesland anfallen, zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
So sieht das erste volle Jahr der Neubau-Eigentumswohnung aus dem Musterbeispiel im Formular aus, vereinfacht und ohne Umlagen, die sich gegenseitig aufheben:
| Abschnitt | Betrag |
|---|---|
| Einnahmen: Kaltmiete 12 × 800 € | + 9.600 € |
| Werbungskosten: Abschreibung degressiv 5 % auf 200.000 € | − 10.000 € |
| Werbungskosten: Schuldzinsen 4 % auf 250.000 € | − 10.000 € |
| Werbungskosten: Verwaltung, nicht umlagefähiges Hausgeld, Sonstiges | − 1.000 € |
| Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung | − 11.400 € |
| Steuererstattung bei 42 % Grenzsteuersatz | ca. 4.800 € |
Das Ergebnis von minus 11.400 € wird in den Hauptvordruck übernommen und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz entspricht das rund 4.800 € Erstattung. Im zweiten Jahr sinkt die Abschreibung auf 9.500 € und der Zinsanteil geht durch die Tilgung leicht zurück, der Verlust wird also kleiner. Wie hoch Ihr persönlicher Grenzsteuersatz ist, zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner.
Sie müssen nicht bis zur Steuererklärung warten, um vom Verlust zu profitieren. Angestellte und Beamte können beim Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen. Der Arbeitgeber oder Dienstherr zieht dann monatlich weniger Lohnsteuer ab, und die Erstattung kommt mit dem Gehalt statt einmal im Jahr. Der Freibetrag gilt in der Regel für bis zu zwei Jahre. Selbstständige lassen ihre Vorauszahlungen anpassen.
Belege müssen Sie mit der Erklärung nicht mehr einreichen, aber auf Anfrage vorlegen können. Bewahren Sie deshalb Kaufvertrag, Notarrechnungen, Grunderwerbsteuerbescheid, Jahreskontoauszüge der Bank, Hausgeldabrechnungen, Mietvertrag und Handwerkerrechnungen geordnet auf. Im ersten Jahr fragt das Finanzamt erfahrungsgemäß häufiger nach, weil es die Bemessungsgrundlage der Abschreibung prüft.
Die Anlage V für eine einzelne Eigentumswohnung ist mit etwas Sorgfalt selbst zu bewältigen. Für das erste Jahr, für die Kaufpreisaufteilung und für Sonderfälle wie Denkmal-AfA oder Sonder-AfA nach § 7b empfehlen wir dennoch einen Steuerberater. Ein Fehler bei der Bemessungsgrundlage wirkt sich über die gesamte Abschreibungsdauer aus, und die Beratungskosten sind selbst wieder Werbungskosten.
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