Die degressive AfA erlaubt bei Wohnneubauten mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 eine Abschreibung von 5 Prozent des jeweiligen Restwerts. Beim Musterbeispiel mit 200.000 € Gebäudeanteil sind das 10.000 € im ersten Jahr statt 6.000 € bei linearer Abschreibung. Über zehn Jahre summiert sie sich auf rund 80.000 €, die lineare AfA mit 3 Prozent auf 60.000 €. Der Vorsprung ist real, er verkleinert sich aber jedes Jahr.
Die degressive Abschreibung ist der Grund, warum sich Neubau als Kapitalanlage seit 2024 wieder anders rechnet als Bestand. Dieser Artikel erklärt, wer sie nutzen darf, wie sie Jahr für Jahr verläuft und wo ihre Grenzen liegen.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber 2024 eine zeitlich befristete degressive Abschreibung für neue Wohngebäude geschaffen, geregelt in § 7 Absatz 5a EStG. Ziel war es, den Wohnungsbau anzukurbeln, der wegen gestiegener Zinsen und Baukosten eingebrochen war. Anders als die lineare AfA, die jedes Jahr denselben Betrag ansetzt, berechnet die degressive AfA 5 Prozent vom jeweils verbleibenden Restwert des Gebäudes. Dadurch ist die Abschreibung in den ersten Jahren deutlich höher und fällt dann Jahr für Jahr ab.
Für Kapitalanleger ist das steuerlich attraktiv, weil die hohen Beträge genau in die Jahre fallen, in denen auch die Zinsbelastung am höchsten ist. Beides zusammen erzeugt den steuerlichen Verlust, der bei 42 Prozent Grenzsteuersatz zur Erstattung führt. Den Mechanismus dahinter erklärt Steuern sparen mit Immobilien.
Ein Wahlrecht bleibt: Sie können statt der degressiven AfA auch die lineare AfA von 3 Prozent wählen. In den ersten zehn Jahren ist das beim Musterbeispiel in keinem Jahr vorteilhaft.
Beim Musterbeispiel beträgt der Gebäudeanteil 200.000 €. Im ersten vollen Jahr werden darauf 5 Prozent abgeschrieben, also 10.000 €. Im zweiten Jahr gelten 5 Prozent auf den Restwert von 190.000 €, also 9.500 €. So geht es weiter. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA in der Regel monatsgenau anteilig gewährt; wer im Juli kauft, bekommt im ersten Kalenderjahr die Hälfte.
| Jahr | Restwert Jahresanfang | Degressiv 5 % | Linear 3 % | Linear 2 % |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 200.000 € | 10.000 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 2 | 190.000 € | 9.500 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 3 | 180.500 € | 9.025 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 4 | 171.475 € | 8.574 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 5 | 162.901 € | 8.145 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 6 | 154.756 € | 7.738 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 7 | 147.018 € | 7.351 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 8 | 139.667 € | 6.983 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 9 | 132.684 € | 6.634 € | 6.000 € | 4.000 € |
| 10 | 126.050 € | 6.302 € | 6.000 € | 4.000 € |
| Summe 10 Jahre | ca. 80.250 € | 60.000 € | 40.000 € | |
| Erstattung bei 42 % (nur aus AfA) | ca. 33.700 € | 25.200 € | 16.800 € |
Die Tabelle zeigt drei Dinge. Erstens: In den ersten zehn Jahren bringt die degressive AfA rund 20.000 € mehr Abschreibung als die lineare AfA mit 3 Prozent, bei 42 Prozent Grenzsteuersatz also rund 8.500 € mehr Erstattung. Zweitens: Der Vorsprung schmilzt. Im ersten Jahr liegt die degressive AfA um 4.000 € über der linearen, im zehnten Jahr nur noch um rund 300 €. Ab dem elften Jahr fällt der degressive Betrag unter 6.000 €. Drittens: Der Restwert wird nie null. Die degressive AfA nähert sich der Null nur an, was die Frage nach dem Wechsel zur linearen AfA aufwirft.
Mit Ihren eigenen Zahlen, einem anderen Gebäudeanteil oder einem anderen Kaufmonat rechnet das der AfA-Rechner nach.
Der Unterschied zwischen degressiver und linearer AfA zeigt sich am deutlichsten im ersten Jahr des Musterbeispiels, realistisches Szenario mit 800 € Kaltmiete, 4 Prozent Zins und 1.000 € nicht umlegbaren Kosten:
| Position (Jahr 1) | Degressiv 5 % | Linear 3 % | Linear 2 % |
|---|---|---|---|
| Abschreibung | 10.000 € | 6.000 € | 4.000 € |
| Steuerlicher Verlust | − 11.400 € | − 7.400 € | − 5.400 € |
| Erstattung bei 42 % | ca. 4.800 € | ca. 3.100 € | ca. 2.300 € |
| Eigenaufwand nach Steuer / Monat | ca. 135 € | ca. 275 € | ca. 345 € |
Bei gleichem Kaufpreis halbiert die degressive AfA den monatlichen Eigenaufwand im ersten Jahr gegenüber der linearen AfA von 3 Prozent. Die Einschränkung „bei gleichem Kaufpreis" ist wichtig: Bestandswohnungen mit 2 Prozent AfA sind oft günstiger als Neubauten. Ob der Abschreibungsvorteil den höheren Neubaupreis rechtfertigt, ist eine eigene Rechnung, die der Artikel Neubau oder Bestand als Kapitalanlage führt.
Das Gesetz erlaubt den Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung. Nach dem Wechsel bemisst sich die AfA nach dem Restwert des Gebäudes. Ob und wann sich der Wechsel lohnt, hängt davon ab, wie das Finanzamt Restwert und verbleibende Nutzungsdauer ansetzt, und das sollten Sie nicht allein entscheiden. In den ersten zehn Jahren ist die degressive AfA beim Musterbeispiel in jedem Jahr höher als die lineare AfA von 6.000 €, ein Wechsel kommt also frühestens danach in Betracht. Rechnerisch wird der Restwert verteilt auf die verbleibende Nutzungsdauer von 33⅓ Jahren erst ab dem 15. Jahr höher als 5 Prozent vom Restwert; an dieser Stelle wechseln auch unsere Rechner. Prüfen Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater. Ein Wechsel zurück von linear zu degressiv ist nicht möglich.
Die degressive AfA lässt sich mit der Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG kombinieren. Diese gewährt in den ersten vier Jahren zusätzlich 5 Prozent, sodass die Abschreibung im ersten Jahr insgesamt 10 Prozent des Gebäudewerts erreicht. Beim Musterbeispiel wären das 20.000 € im ersten Jahr statt 10.000 €. Die Voraussetzungen sind allerdings deutlich strenger: Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitssiegel, Baukosten von höchstens 5.200 € je Quadratmeter und eine Bemessungsgrundlage von höchstens 4.000 € je Quadratmeter. Welche Objekte das erfüllen und was es bringt, steht in Sonder-AfA nach § 7b.
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