Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG erlaubt es, den Sanierungsanteil eines Baudenkmals in zwölf Jahren vollständig abzuschreiben: acht Jahre lang je 9 Prozent, danach vier Jahre lang je 7 Prozent. Bei 250.000 € Kaufpreis und 120.000 € Sanierungsanteil sind das 10.800 € im Jahr, dazu kommen 1.600 € lineare Abschreibung auf die Altbausubstanz. Bei 45 Prozent Grenzsteuersatz bringt das im ersten Jahr rund 6.200 € Erstattung. Dafür kaufen Sie höhere Quadratmeterpreise, Bauzeit und Auflagen mit ein.
Für kein anderes Wohngebäude erlaubt der Gesetzgeber eine so schnelle Abschreibung wie für ein Baudenkmal. Dieser Artikel rechnet die Denkmal-AfA am Musterbeispiel durch, vergleicht sie mit der degressiven Abschreibung für Neubauten und benennt die Punkte, an denen Denkmalprojekte in der Praxis scheitern.
Wer ein Baudenkmal kauft und sanieren lässt, darf die Kosten der Sanierung erhöht abschreiben: acht Jahre lang je 9 Prozent, anschließend vier Jahre lang je 7 Prozent. Nach zwölf Jahren sind 100 Prozent der begünstigten Sanierungskosten abgeschrieben. Zum Vergleich: Ein Neubau mit linearer Abschreibung von 3 Prozent braucht dafür rund 33 Jahre, ein Altbau mit 2 Prozent 50 Jahre.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde. Sie bestätigt, dass das Gebäude ein Baudenkmal ist, dass die Maßnahmen zur Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung erforderlich waren und dass sie vor Beginn mit der Behörde abgestimmt wurden. Das Finanzamt ist an diese Bescheinigung gebunden, prüft aber selbst, welche Kosten steuerlich dazuzählen. Für Käufer gilt in der Regel außerdem: Der notarielle Kaufvertrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten geschlossen sein, denn nur Arbeiten nach dem Vertragsschluss sind begünstigt.
Bei einem sanierten Denkmal teilt sich der Gebäudeanteil des Kaufpreises in zwei Teile. Der Sanierungsanteil wird nach § 7i abgeschrieben. Die Altbausubstanz, also das, was vor der Sanierung schon stand, wird linear abgeschrieben: mit 2 Prozent bei Fertigstellung zwischen 1925 und 2022, mit 2,5 Prozent bei Gebäuden von vor 1925. Bei vielen Denkmälern greift der höhere Satz. Der Grundstücksanteil wird wie immer nicht abgeschrieben.
Wie hoch der Sanierungsanteil ist, legt der Bauträger im Kaufvertrag fest, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung. Je höher der Anteil, desto größer die Abschreibung, aber desto höher meist auch der Preis pro Quadratmeter.
Übertragen wir das Musterbeispiel auf ein Denkmal. Kaufpreis 250.000 €, Gebäudeanteil 80 Prozent, also 200.000 €. Davon entfallen 60 Prozent auf die Sanierung, das sind 120.000 €, und 80.000 € auf die Altbausubstanz. Finanzierung, Miete und Kosten bleiben wie im Musterbeispiel: Vollfinanzierung mit 4 Prozent Zins, Kaltmiete 800 € im Monat, nicht umlegbare Kosten 1.000 € im Jahr.
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Mieteinnahmen (12 × 800 €) | + 9.600 € |
| Zinsen (4 % auf 250.000 €) | − 10.000 € |
| Denkmal-AfA (9 % auf 120.000 €) | − 10.800 € |
| Lineare AfA (2 % auf 80.000 €) | − 1.600 € |
| Verwaltung, sonstige Kosten | − 1.000 € |
| Steuerliches Ergebnis | − 13.800 € |
| Steuererstattung bei 42 % Grenzsteuersatz | ca. 5.800 € |
| Steuererstattung bei 45 % Grenzsteuersatz | ca. 6.200 € |
Gegenüber dem Neubau mit degressiver AfA, der im ersten Jahr 10.000 € abschreibt, liegt die Abschreibung hier bei 12.400 €, und sie bleibt acht Jahre lang auf diesem Niveau. In den Jahren neun bis zwölf sinkt sie auf 8.400 € plus 1.600 €, also 10.000 €. Ab dem dreizehnten Jahr bleibt nur die lineare Abschreibung der Altbausubstanz. Das steuerliche Ergebnis dreht dann deutlich ins Positive, und Sie versteuern den Mietüberschuss. Mit dem AfA-Rechner können Sie den Verlauf für Ihre eigenen Zahlen durchspielen.
Die Erstattung ist immer Verlust mal Grenzsteuersatz. Bei 13.800 € Verlust macht der Unterschied zwischen 42 und 45 Prozent rund 400 € im Jahr aus, dazu kommt bei hohen Einkommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die ersparte Steuer. Entscheidender sind drei andere Punkte.
Ob Sie bei 42 oder 45 Prozent liegen, zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner. Die Hintergründe erklärt der Artikel Grenzsteuersatz erklärt.
| Kriterium | Denkmal (§ 7i) | Neubau degressiv |
|---|---|---|
| AfA im ersten Jahr (Musterbeispiel) | 12.400 € | 10.000 € |
| AfA im achten Jahr | 12.400 € | ca. 7.000 € |
| Summe AfA Jahre 1 bis 12 | 139.200 € | ca. 92.000 € |
| Bescheinigung erforderlich | ja, Denkmalbehörde | nein |
| Energetischer Standard | durch Denkmalschutz begrenzt | aktueller Neubaustandard |
| Kombinierbar mit Sonder-AfA § 7b | nein | ja, bei Effizienzhaus 40 mit QNG |
| Bauträgerrisiko | Sanierung nach Kauf | Neubau nach Kauf |
Die degressive Abschreibung ist das einfachere Modell: Neubau, kein Bescheinigungsverfahren, keine Auflagen. Sie wirkt im ersten Jahr fast so stark wie die Denkmal-AfA, fällt aber jedes Jahr. Die Denkmal-AfA wirkt länger und in Summe stärker, verlangt aber mehr Vertrauen in den Bauträger und mehr Geduld. Beide Alternativen sind in Degressive AfA 5 Prozent und Sonder-AfA nach § 7b beschrieben.
Die Denkmal-AfA ist kein Einstiegsmodell. Sie eignet sich für Anleger mit 42 oder 45 Prozent Grenzsteuersatz, stabilem Einkommen über mindestens zwölf Jahre, einer Liquiditätsreserve für Bauzeit und Leerstand und der Bereitschaft, das Objekt mindestens zehn Jahre zu halten. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fährt mit einem Neubau und degressiver AfA in der Regel ruhiger. Die Gegenprobe bleibt dieselbe: Die Immobilie muss sich ohne Steuervorteil tragen, so wie es das Musterbeispiel im vorsichtigen Szenario zeigt. Ob ein konkretes Angebot diese Probe besteht, prüfen wir im Kapitalanlage-Check.
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