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Neubau oder Bestand als Kapitalanlage

Der Neubau kostet mehr pro Quadratmeter, bringt aber mit 5 Prozent degressiver Abschreibung beim Musterbeispiel rund 4.800 € Steuererstattung im ersten Jahr. Dieselbe Wohnung mit 2 Prozent linearer AfA käme auf rund 2.300 €. Der Bestand punktet mit niedrigerem Kaufpreis und höherer Mietrendite, trägt dafür Sanierungsrisiko und die Pflichten aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Für Gutverdiener mit 42 Prozent Grenzsteuersatz ist der Neubau in der Regel die einfachere Rechnung, nicht automatisch die bessere.

Neubau oder Bestand ist die zweite Entscheidung nach der, überhaupt eine Kapitalanlage-Immobilie zu kaufen. Beide Wege funktionieren, aber sie funktionieren unterschiedlich: Der Neubau lebt vom Steuerhebel und der Ruhe in den ersten Jahren, der Bestand vom günstigeren Einstieg und vom Potenzial, das in einer älteren Wohnung steckt.

Die Unterschiede auf einen Blick

KriteriumNeubauBestand
Kaufpreis pro m²Höher, Neubauaufschlag für Standard und GewährleistungNiedriger, abhängig von Baujahr und Zustand
Abschreibung5 % degressiv (Baubeginn 10/2023 bis 9/2029), optional plus 5 % Sonder-AfA § 7b2 % linear (Baujahr 1925 bis 2022), 2,5 % vor 1925, 3 % ab Fertigstellung 2023
InstandhaltungIn den ersten Jahren gering, fünf Jahre Gewährleistung des BauträgersHöher und schwerer planbar, Rücklage der Gemeinschaft prüfen
Energieeffizienz und GEGErfüllt den aktuellen Standard, keine absehbaren PflichtenSanierungspflichten und Heizungstausch möglich, Sonderumlagen
MietrenditeNiedriger, beim Musterbeispiel 3,8 %In der Regel höher, weil der Kaufpreis niedriger ist
MieterhöhungspotenzialGering, Miete startet am oberen Ende des MarktesOft vorhanden, wenn die Bestandsmiete unter dem Mietspiegel liegt
HauptrisikoBauträgerrisiko bis zur FertigstellungSanierungsstau in Wohnung und Gemeinschaft

Die Rechnung am Musterbeispiel

Das Musterbeispiel ist eine Neubauwohnung für 250.000 € mit 80 Prozent Gebäudeanteil, Vollfinanzierung zu 4 Prozent Zins und 2 Prozent Tilgung, Kaltmiete 800 € und 42 Prozent Grenzsteuersatz. Dagegen stellen wir zwei Varianten: dieselbe Wohnung, aber nur mit 2 Prozent linearer AfA, um den reinen Abschreibungseffekt zu zeigen, und eine Bestandswohnung für 200.000 € mit denselben Finanzierungsbedingungen. Zur Vergleichbarkeit nehmen wir auch für den Bestand 800 € Miete an, obwohl ältere Wohnungen in der Praxis oft etwas niedriger vermietet sind.

Jahr 1Neubau 250.000 €, 5 % degressivGleiche Wohnung, 2 % linearBestand 200.000 €, 2 % linear
Kaufnebenkosten (7 %)17.500 €17.500 €14.000 €
Gebäudeanteil (80 %)200.000 €200.000 €160.000 €
AfA im ersten Jahr10.000 €4.000 €3.200 €
Zinsen (4 %)10.000 €10.000 €8.000 €
Mieteinnahmen (12 × 800 €)9.600 €9.600 €9.600 €
Nicht umlegbare Kosten1.000 €1.000 €1.000 €
Steuerliches Ergebnis− 11.400 €− 5.400 €− 2.600 €
Steuererstattung (42 %)ca. 4.800 €ca. 2.300 €ca. 1.100 €
Rate pro Monat (6 %)1.250 €1.250 €1.000 €
Eigenaufwand nach Steuer pro Monatca. 135 €ca. 345 €ca. 190 €
Tilgung im ersten Jahr5.000 €5.000 €4.000 €

Die mittlere Spalte zeigt, was die degressive AfA allein wert ist: Bei gleichem Kaufpreis halbiert die lineare Abschreibung die Erstattung von rund 4.800 € auf rund 2.300 €, und der monatliche Eigenaufwand steigt von 135 € auf rund 345 €. Die rechte Spalte zeigt den echten Bestand: Er ist 50.000 € günstiger, spart 3.500 € Nebenkosten und kostet 250 € weniger Rate im Monat. Trotzdem liegt sein Eigenaufwand nach Steuer mit rund 190 € über dem des Neubaus, weil die kleine Abschreibung den Vorteil des niedrigeren Preises bei 42 Prozent Grenzsteuersatz nicht ausgleicht. Dafür baut der Neubau mit 5.000 € im Jahr auch mehr Vermögen durch Tilgung auf.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind die 1.000 € nicht umlegbare Kosten beim Bestand in der Regel zu niedrig angesetzt, weil ältere Wohnungen mehr Instandhaltung brauchen. Zweitens schmilzt der Vorsprung des Neubaus mit den Jahren, weil die degressive AfA jedes Jahr sinkt, während die lineare gleich bleibt. Nach etwa acht bis zwölf Jahren dreht das Steuerergebnis beim Neubau ins Positive. Die vollständige Entwicklung zeigt das Musterbeispiel, und mit dem AfA-Rechner vergleichen Sie beide Abschreibungsarten für Ihre eigene Wohnung.

Kurz gesagt: Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz gleicht die degressive AfA beim Musterbeispiel einen um 50.000 € höheren Kaufpreis im laufenden Aufwand mehr als aus. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz oder bei einem Bestand mit deutlich höherer Miete kann die Rechnung anders ausgehen. Rechnen Sie beide Varianten, bevor Sie sich für eine entscheiden.

Was für den Neubau spricht

Die Abschreibung ist der offensichtliche Punkt, aber nicht der einzige. Ein Neubau erfüllt die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), sodass keine Sanierungspflicht und kein Heizungstausch auf Sie zukommen. Der Bauträger haftet fünf Jahre für Mängel am Bauwerk. Die Eigentümergemeinschaft startet ohne Sanierungsstau und mit einer frischen Rücklage. Neubauwohnungen sind zudem in der Regel von der Mietpreisbremse ausgenommen, sodass die Miete frei vereinbart werden kann. Für Vermieter, die wenig Zeit haben, ist das die planbarere Anlage. Wer die Voraussetzungen für die zusätzliche Sonder-AfA erfüllt, kommt in den ersten vier Jahren sogar auf 10 Prozent Abschreibung, mehr dazu unter Sonder-AfA nach § 7b.

Dagegen steht das Bauträgerrisiko. Sie kaufen eine Wohnung, die noch nicht fertig ist, zahlen nach Baufortschritt in Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung und tragen das Risiko einer Verzögerung. In dieser Zeit laufen Bereitstellungszinsen, aber noch keine Miete. Eine Fertigstellungsbürgschaft und ein Bauträger mit nachprüfbaren Referenzen sind deshalb keine Formalie.

Was für den Bestand spricht

Der Bestand ist günstiger im Einstieg, und die Mietrendite ist bei gleichem Standort in der Regel höher. Liegt die Bestandsmiete unter dem Mietspiegel, haben Sie ein Erhöhungspotenzial, das der Neubau nicht bietet. Wer bereit ist, eine Wohnung zu modernisieren, kann Wert schaffen, den der Kaufpreis noch nicht enthält. Und wer einen niedrigeren Grenzsteuersatz hat, verliert beim Bestand weniger, weil der Steuerhebel ohnehin kleiner ist.

Die Kehrseite ist das, was in der Teilungserklärung, den Protokollen der Eigentümerversammlungen und im Energieausweis steht. Eine Gemeinschaft mit leerer Rücklage, einer 30 Jahre alten Heizung und einem ungedämmten Dach wird Sonderumlagen beschließen, und die treffen Sie als Eigentümer unabhängig von der Miete. Modernisierungskosten sind zwar teilweise auf die Miete umlegbar, aber nur in Grenzen und mit Aufwand. Und die 2 Prozent AfA gelten nur für das Gebäude, nicht für Sanierungen in den ersten drei Jahren, die über 15 Prozent des Gebäudewerts hinausgehen: Diese anschaffungsnahen Herstellungskosten werden ebenfalls nur linear abgeschrieben statt sofort abgesetzt. Wie Sie eine schlechte Bestandswohnung erkennen, zeigt Schrottimmobilien erkennen: 10 Warnsignale.

Der dritte Weg: Denkmal und junger Bestand

Zwischen den beiden Polen gibt es Zwischenformen. Eine Denkmalimmobilie kombiniert den Bestandspreis mit einer Abschreibung, die den Neubau übertrifft: Die Sanierungskosten werden acht Jahre lang mit 9 Prozent und danach vier Jahre mit 7 Prozent abgesetzt, allerdings nur mit Bescheinigung der Denkmalbehörde und mit den Risiken eines Sanierungsprojekts. Für Spitzenverdiener mit 45 Prozent ist das ein eigenes Modell, beschrieben unter Denkmal-AfA. Und ein junger Bestand mit Fertigstellung ab 2023 wird mit 3 Prozent linear abgeschrieben, ohne Bauträgerrisiko und ohne Gewährleistungsverlust, wenn die fünf Jahre noch laufen.

Für wen was passt

  • Neubau: Grenzsteuersatz 42 oder 45 Prozent, wenig Zeit für Verwaltung, Wunsch nach planbaren Kosten in den ersten zehn Jahren, Haltedauer über zehn Jahre. Der Steuerhebel trägt einen wesentlichen Teil des Aufwands, siehe Degressive AfA 5 Prozent.
  • Bestand: Mehr Eigenkapital, Bereitschaft zur Modernisierung, Zugang zu einem Objekt unter Marktpreis, Grenzsteuersatz unter 40 Prozent oder ein Standort, an dem es keinen bezahlbaren Neubau gibt.
  • Beides nicht: Wer die Rate im vorsichtigen Szenario nicht aus dem laufenden Einkommen tragen kann, sollte weder Neubau noch Bestand kaufen. Mehr dazu unter Für wen sich eine Kapitalanlage-Immobilie nicht eignet.

Im Steuer-zu-Vermögen-Rechner stellen Sie Kaufpreis, AfA-Satz, Miete und Grenzsteuersatz frei ein und sehen beide Varianten über 30 Jahre.

Häufige Fragen

Kann ich beim Bestand auch die degressive AfA nutzen?
In der Regel nicht. Die degressive AfA von 5 Prozent gilt für Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029, also für Neubauten. Bestandsgebäude werden linear mit 2, 2,5 oder 3 Prozent abgeschrieben, je nach Baujahr.
Ist die höhere Mietrendite des Bestands nicht wichtiger als die AfA?
Das hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 42 Prozent gleicht die degressive AfA beim Musterbeispiel einen 25 Prozent höheren Kaufpreis im laufenden Aufwand aus. Bei 30 Prozent nicht mehr. Und die Mietrendite des Bestands ist nur dann höher, wenn Instandhaltung und Sonderumlagen ehrlich eingerechnet sind.
Was passiert mit der AfA, wenn ich den Bestand sanieren muss?
Übersteigen die Sanierungskosten in den ersten drei Jahren 15 Prozent des Gebäudewerts, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und werden mit dem Gebäude linear abgeschrieben statt sofort abgesetzt. Kleinere Reparaturen bleiben sofort absetzbar. Prüfen Sie die Planung vorab mit Ihrem Steuerberater.
Wie erkenne ich einen zuverlässigen Bauträger?
Fertiggestellte Referenzobjekte, die Sie besichtigen können, eine Fertigstellungsbürgschaft, Zahlung strikt nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung und ein Kaufvertrag, den Sie vor dem Notartermin zur Prüfung erhalten. Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach dem Grund.

Autor: Dipl.-Math. Bernhard Klenke, Geschäftsführer Bauconsult, Immobilienmakler (§ 34c GewO) und Finanzierungsvermittler (§ 34i GewO). Mehr über den Autor.

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