Die Kaufnebenkosten einer Kapitalanlage-Immobilie liegen je nach Bundesland zwischen rund 5,5 und 8,5 Prozent des Kaufpreises, wenn keine Käufercourtage anfällt. Sie bestehen aus Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 Prozent), Notar (ca. 1,5 Prozent) und Grundbuch (ca. 0,5 Prozent). Beim Musterbeispiel mit 250.000 € Kaufpreis in Niedersachsen sind das 17.500 €, und dieser Betrag muss aus Eigenkapital kommen.
Die Kaufnebenkosten sind die Zahl, die in vielen Angeboten fehlt, und zugleich die einzige, die Sie am Tag des Kaufs aus eigener Tasche bezahlen. Dieser Artikel listet alle Positionen auf, zeigt die Grunderwerbsteuer aller 16 Bundesländer und erklärt, welcher Teil davon abgeschrieben und welcher sofort abgesetzt wird.
Beim Kauf einer Immobilie kommen zum Kaufpreis vier Positionen hinzu, von denen eine bei Kapitalanlagen häufig entfällt.
Hinzu kommen je nach Finanzierung kleinere Beträge wie Bereitstellungszinsen oder ein Wertgutachten der Bank. Sie sind in den 7 Prozent des Musterbeispiels nicht enthalten, bewegen sich aber in der Regel im dreistelligen Bereich.
Die folgende Tabelle zeigt den Steuersatz jedes Bundeslandes, die Nebenkosten gesamt ohne Courtage (Notar und Grundbuch mit 2 Prozent angesetzt) und den Betrag, der beim Musterbeispiel mit 250.000 € Kaufpreis anfällt.
| Bundesland | Grunderwerbsteuer | Nebenkosten gesamt | Bei 250.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 7,0 % | 17.500 € |
| Bayern | 3,5 % | 5,5 % | 13.750 € |
| Berlin | 6,0 % | 8,0 % | 20.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 8,5 % | 21.250 € |
| Bremen | 5,0 % | 7,0 % | 17.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 7,5 % | 18.750 € |
| Hessen | 6,0 % | 8,0 % | 20.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 8,0 % | 20.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 7,0 % | 17.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 8,5 % | 21.250 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 7,0 % | 17.500 € |
| Saarland | 6,5 % | 8,5 % | 21.250 € |
| Sachsen | 5,5 % | 7,5 % | 18.750 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 7,0 % | 17.500 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 8,5 % | 21.250 € |
| Thüringen | 5,0 % | 7,0 % | 17.500 € |
Die Sätze werden von den Landtagen festgelegt und ändern sich gelegentlich in beide Richtungen. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Beurkundung, nicht der am Tag der Reservierung. Wer in einem Land mit Änderungsdiskussion kauft, sollte den aktuellen Stand kurz vor dem Notartermin prüfen.
Derselbe Kaufpreis, drei Bundesländer, keine Käufercourtage. So verteilen sich die Nebenkosten:
| Position | Niedersachsen | Bayern | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 12.500 € (5,0 %) | 8.750 € (3,5 %) | 16.250 € (6,5 %) |
| Notar (ca. 1,5 %) | ca. 3.750 € | ca. 3.750 € | ca. 3.750 € |
| Grundbuch (ca. 0,5 %) | ca. 1.250 € | ca. 1.250 € | ca. 1.250 € |
| Käufercourtage (Innenprovision) | 0 € | 0 € | 0 € |
| Kaufnebenkosten gesamt | 17.500 € | 13.750 € | 21.250 € |
Zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen liegen 7.500 €, das entspricht sechs Monatsraten des Musterbeispiels. Trotzdem wäre es ein Fehler, den Standort nach der Grunderwerbsteuer zu wählen. Eine Wohnung mit stabiler Mietnachfrage in einem 6,5-Prozent-Land ist einer Wohnung mit Leerstandsrisiko in einem 3,5-Prozent-Land in der Regel überlegen, weil der Unterschied von 7.500 € einmalig anfällt, ein Leerstand aber jedes Jahr wiederkommen kann. Ihre eigenen Zahlen für jedes Bundesland ermittelt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Banken finanzieren in der Regel den Kaufpreis, nicht die Nebenkosten. Der Grund ist einfach: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch erhöhen den Wert der Immobilie nicht. Verkaufen Sie am Tag nach dem Kauf, ist das Geld weg, und der nächste Käufer zahlt seine eigenen Nebenkosten. Für die Bank sind das ungedeckte Kosten, die sie nur bei sehr guter Bonität und mit Zinsaufschlag mitfinanziert.
Beim Musterbeispiel bedeutet das: 250.000 € kommen von der Bank, 17.500 € von Ihnen. Dazu sollte eine Reserve von drei bis sechs Monatsraten kommen, also 3.750 € bis 7.500 €, die nicht in der Immobilie gebunden sind. Wie viel Eigenkapital insgesamt sinnvoll ist, erklärt der Artikel Wie viel Eigenkapital brauche ich wirklich?, und warum der Kaufpreis selbst voll finanziert werden darf, steht unter Vollfinanzierung bei Kapitalanlagen.
Für die Steuererklärung werden die Nebenkosten in zwei Gruppen geteilt, und die Unterscheidung ist bares Geld wert.
Anschaffungsnebenkosten: Grunderwerbsteuer, die Notarkosten für den Kaufvertrag, die Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung und eine eventuelle Courtage gehören zu den Anschaffungskosten der Immobilie. Sie werden im gleichen Verhältnis wie der Kaufpreis auf Grund und Boden und auf das Gebäude verteilt. Der Gebäudeanteil erhöht die Bemessungsgrundlage der Abschreibung und wird über die Jahre mit abgeschrieben, der Bodenanteil nicht. Beim Musterbeispiel mit 80 Prozent Gebäudeanteil wandern also rund 80 Prozent dieser Kosten in die AfA. Das Musterbeispiel rechnet vereinfacht mit 200.000 € Bemessungsgrundlage; mit den anteiligen Nebenkosten fällt die Abschreibung in der Praxis etwas höher aus.
Finanzierungskosten: Die Notar- und Grundbuchkosten für die Bestellung der Grundschuld hängen nicht mit dem Kauf zusammen, sondern mit dem Darlehen. Sie sind Werbungskosten und werden im Jahr der Zahlung in voller Höhe in der Anlage V angesetzt. Dasselbe gilt für Bereitstellungszinsen und ein von der Bank verlangtes Gutachten. Bei einer Grundschuld über 250.000 € geht es in der Regel um einen Betrag deutlich unter 1 Prozent des Kaufpreises, der aber sofort wirkt statt über Jahrzehnte.
Praktisch heißt das: Bewahren Sie die Notarrechnung auf. Der Notar weist Kaufvertrag und Grundschuld getrennt aus, und genau diese Trennung braucht Ihr Steuerberater. Wie die Anlage V aufgebaut ist, zeigt der Artikel Anlage V verständlich erklärt.
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